Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss förderungsfähig nach BAföG sein, das heißt sie muss z.B. an staatlichen Schulen stattfinden- im Zweifel bei der Schule nachfragen.
BAföG für Schüler wird geleistet für den Besuch von:
Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendiger Weise auswärts untergebracht sind.
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen (so genannte Ausbildungen im dualen System) werden nicht nach BAföG gefördert, ebenso nicht der Besuch der Berufsschule. Ebenfalls nicht in Betracht kommt BAföG für Schüler bei einer Umschulung oder beruflichen Fortbildung.
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung |