Inhalt
Erzieherinnen und Erzieher führen als pädagogische Fachkräfte die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes einer Einrichtung eigenverantwortlich aus. Den Erzieherinnen und Erziehern können Fachkräfte mit Teilaufgaben zugeordnet werden (z.B. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten).
Erzieherinnen und Erzieher können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig werden:
- Kindertageseinrichtungen
- Hort und betreute Grundschule
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen
- Einrichtungen der Gesundheitsförderung
- Schulen und Schulsozialarbeit
- Verwaltung und Behörden
Es handelt sich um eine 3-jährige Vollzeitausbildung. Sie enthält eine berufspraktische Ausbildung im Umfang eines Jahres. Im Laufe der drei Jahre werden verschiedene Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern absolviert, die schulisch begleitet und in die Unterrichtsprozesse integriert sind. Die Praxisstätten und die Fachschule arbeiten hier eng zusammen.
Voraussetzungen: In die Fachschule für Sozialpädagogik können Sie grundsätzlich aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach §25 BBiG oder §25 der Handwerksordnung oder einen Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und in jedem Fall als schulische Voraussetzung einen mittleren Schulabschluss, oder
- die Allgemeine oder Fachhochschulreife und ein einjähriges Praktikum in einem einschlägig pädagogischen Bereich absolviert. Freiwillige Dienste nach Bundesgesetzen können hier ggf. angerechnet werden.
Kosten:
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Hefte, Bastel- und Verbrauchsmaterial usw.) fallen Kosten an. Im ersten Halbjahr findet eine i.d.R. dreitägige Klassenfahrt zum Kennenlernen statt. Im vierten Halbjahr wird eine Erlebnispädagogische Woche durchgeführt. Eine Abschlussklassenfahrt nach den Prüfungen kann durchgeführt werden.
Hinweis über die Förderfähigkeit: Die Ausbildung kann grundsätzlich durch Schüler- oder Studenten-BAFöG gefördert werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.