Inhalt
Der erfolgreiche Besuch des einjährigen Bildungsganges stellt zugleich den Besuch der Unterstufe des zweijährigen Bildungsganges dar. Die Berechtigung zum Besuch einer Oberstufe kann nur mit einem Notendurchschnitt in der Unterstufe von mindestens 3,5 und nicht mehr als einer mangelhaften und keiner ungenügenden Note erreicht werden.
Der einjährige Bildungsgang schließt ohne Prüfung ab. Das Zeugnis am Ende des Bildungsganges enthält für Minderjährige den Hinweis, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe (2. Jahr) wird der mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht.
Aufnahmevoraussetzung für den einjährigen Bildungsgang ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss (ESA, ehemals Hauptschulabschluss).
Aufgaben und Bildungsziel: Die Berufsfachschule Wirtschaft hat die Aufgabe, Jugendlichen neben einer Vertiefung der Allgemeinbildung grundlegende Kenntnisse betrieblicher Abläufe in Theorie und Praxis in kaufmännischen und verwaltenden Berufen zu vermitteln.
Der erfolgreiche Abschluss der Oberstufe berechtigt zur …
- Ausbildung in Berufen, die den mittleren Schulabschluss voraussetzen,
- Aufnahme in das Berufliche Gymnasium, wenn die Leistungen entsprechend sind,
- Aufnahme in Berufsfachschulen, für die als Eingangsvoraussetzung der mittlere Schulabschluss erforderlich ist; hier kann ggf. die Fachhochschulreife erworben werden.
Zusätzliche Informationen: Für eine eventuelle mehrtägige Klassenfahrt tragen die Schülerinnen und Schüler die Kosten selbst. Die Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung und die Teilnahme damit für alle Schüler/-innen verpflichtend.
- Abschluss
- Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
- Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)