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Altenpflegehilfeausbildung nach der Landesverordnung vom 01.11.2019.
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Prüfungstermin zwölf Monate und besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht (theoretische Ausbildung) im Umfang von 700 Stunden un der praktischen Ausbildung im Umfang von 900 Stunden.Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Unterricht und praktischer Ausbildung, wobei die Mindestdauer eines Ausbildungsabschnitts zwei Wochen betragen soll.Zugang zur Ausbildung hat, wer: 1. über den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss(ESA) oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt und 2. die sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.