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Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reicht seit dem 26. November 2015 nicht mehr der Berufsabschluss als Landwirt, Forstwirt oder Gärtner oder das Zeugnis über eine bestandene Sachkundeprüfung aus.
Die gesetzlichen Regelungen legen fest, dass alle Personen, die
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten,
- andere Personen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleiten oder beaufsichtigen,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen und
- Pflanzenschutzmittel im Internet nicht gewerbsmäßig in Verkehr bringen grundsätzlich über einen Sachkundenachweis verfügen müssen.
Das heißt, dass jeder, der z. B. als beruflicher Anwender Pflanzenschutzmittel anwenden will, aktiv diesen neuen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein beantragen muss.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Pflanzenschutz-Sachkundenachweis