Inhalt
Im Erbrecht geht es um Rechtsnachfolge, also um den Übergang des Vermögens (auch Schulden) eines Verstorbenen, denn Vermögen kann durch Todesfall, mit dem der Verstorbene seine Rechtsfähigkeit verliert, nicht herrenlos werden. Die Vorschriften des Erbrechts regeln die beiden bei einer Vermögensnachfolge im Todesfall wesentlichen Fragen, nämlich zum einen, wer die Vermögensnachfolge antritt und zum anderen die Abwicklung des Erbfalls.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht