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Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer seit 2014 einen Energieausweis vorlegen. Damit sollen Kauf- und Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen.
- Doch was beinhaltet der Energieausweis eigentlich?
- Welche Variante benötige ich?
- Wer stellt einen Ausweis aus?
- Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der Vortrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist dank der Projektförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kostenfrei.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
Vortrag