Inhalt
Ein kurzer Überblick: Nach § 38 BDSG muss ein/e Datenschutzbeauftragte/r bestellt werden, wenn in einem Unternehmen mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist. Ebenso tätig werden Datenschutzbeauftragte, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der - auch anonymisierten - Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.
Datenschutzbeauftragte analysieren die betrieblichen Vorgänge im Hinblick darauf, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Sie legen geeignete Maßnahmen fest und organisieren und dokumentieren den betrieblichen Datenschutz.
Berufliche Perspektiven: Betriebliche Datenschutzbeauftragte erfüllen diese Aufgabe meistens zusätzlich zu Ihrer eigentlichen Tätigkeit. Dabei handelt es sich um eine aktuell gefragte Qualifikation in allen Branchen und Regionen, die für viele Bewerber die Einstellungschancen verbessert.
Anforderungen/Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden PC- und Office-Grundkenntnisse, Deutsch auf dem Niveau B2, eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung sowie aktuelle, gute und allgemeine Grundkenntnisse im Datenschutz.
Inhalte
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Personenbezogene Daten EU-DSGVO und BDSG
Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
Technische und organisatorische Maßnahmen
Folgeabschätzung, Risikobewertung, Schutzstufenkonzept
Betriebliche Regelungen für den Datenschutz
Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten international
Datenschutz im Personalwesen - Bewerbungsverfahren
Vertragliche Regelungen mit Dienstleistern
Schulungen und Unterweisungen im Datenschutz
Datenschutzkonzept und Datenschutzhandbuch
Mindestregelungen im betrieblichen Datenschutz
Sanktionen
Abschluss: Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung