Inhalt
Voraussetzungen für den Zugang zur Altenpflegehilfeausbildung:
- Die persönliche, körperliche und geistige Eignung für den Beruf
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
Zulassung zur Ausbildung:
- Ein Ausbildungsvertrag mit einem stationären oder ambulanten Ausbildungsbetrieb (z. B. Alten- und Pflegeheim, ambulante Dienste)
- Anmeldung an der Altenpflegeschule
Kosten der Ausbildung
- Schulgeldfreiheit (im Rahmen der verfügbaren Mittel) – beantragt die Schule beim Landesamt für soziale Dienste.
- Drittförderung z. B. über Bildungsgutschein (SGB II oder SGB III)
Ausbildungsdauer:
1 Jahr
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen Teil von 700 Stunden und einen praktischen Teil von 900 Stunden.
Ausbildungsbeginn:
01.02. und 01.08. jeden Jahres